Leistungen

Sozialhilfe - Beantragung über die Gemeinde

Anträge auf Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Pflege, Einmalige Beihilfen wie Bekleidungsbeihilfe und Brennstoffbehilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Zuständige Stelle

Für die Gemeinde Schemmerhofen ist das Sozialamt des Landratsamts Biberach zuständig. Alle Antragsformulare erhalten Sie bei jeder Ortsverwaltung und beim Bürgermeisteramt, Zi. 12 (Anbau).

Leistungsdetails

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Einkommensnachweise:
zum Beispiel
letzte 12 Gehaltsabrechnungen
aktueller Bescheid des Arbeitsamtes
aktuelle Bescheid über Ihr Krankengeld
aktuelle BaföG-Bescheid
aktueller Wohngeldbescheid
Nachweis über Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (Unterhaltstitel und Kontoauszug)
Bescheid über Unterhaltsvorschuss
Kindergeldbescheid
Rentenbescheide etc.
aktuelle Lohnsteuer/Einkommensteuerbescheide

Vermögensnachweise
Girokontoauszüge aller Konten der letzten 6 Monate in zeitlicher Reihenfolge
Erbansprüche nachweisen
Kopie Ihrer Sparbücher
aktuelle Kontoauszüge von Bausparverträgen
Nachweis über die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, Ausbildungsversicherungen, Sterbegeldversicherungen (den Nachweis stellt die Versicherungsgesellschaft aus)
Nachweis über Ihr KfZ wie z.B. Kfz-Brief/Schein, Kaufvertrag etc.
Sonstige Unterlagen
aktueller Mietvertrag und Mietbescheinigung
Falls ein Familienmitglied, das zu Ihrem Haushalt gerechnet hat, innerhalb der letzten 24 Monate verstorben ist: Wer und wann?
bei ausländischen Antragstellern gültige Aufenthaltserlaubnis bzw. Kopie vom Ausweis
Kopie der Anmeldung oder Anmeldebestätigung (gebührenfrei für amtliche Zwecke); nur bei Erstanträgen

Die Aufzählungen sind nicht abschließend, sondern beispielhaft. Sollt das Sozialamt in Ihrem Fall weitere Nachweise benötigen, wird Ihnen dies mitgeteilt.

Freigabevermerk

Gemeinde Schemmerhofen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus
Montag nach Vereinbarung
Dienstag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Bürgerbüro
Montag 12:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr