Bodenrichtwerte

Alle zwei Jahre werden durch den „Gemeinsamen Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach“ die Bodenrichtwerte für Grundstücke in der Gemeinde festgestellt.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören auch Wertermittlungen für Grundstücke und Gebäude.

Zuständig für die Gemeinde Schemmerhofen und alle Gemeinden nördlich und östlich von Biberach  ist seit 1.1.2021 der „Gemeinsame Gutachterausschuss östlicher Landkreis Biberach“, der bei der Stadt Laupheim ansässig ist.

Ihre Anfragen dürfen Sie künftig an diese Stelle richten:
Stadt Laupheim, Gutachterausschuss
Sachbearbeiter Herr Rößing (07392-704169) oder Geschäftsstellenleiter Herr Bolz (07392-704168)
gutachterausschuss@laupheim.de

Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach veröffentlicht Bodenrichtwerte

Der gemeinsame Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 festgelegt.
Die Mitgliedskommunen sind die Gemeinden Achstetten, Berkheim, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Mietingen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Steinhausen an der Rottum, Tannheim und Wain sowie die Städte Ochsenhausen und Laupheim.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke, die der Gutachterausschuss innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen) mit im Wesentlichen gleichen Wert- und Nutzungsverhältnissen ermittelt.
Ab Donnerstag, den 30. Juni, ist die amtliche Bekanntmachung mit den Bodenrichtwerten auf den Internetseiten der Stadt Laupheim unter https://www.laupheim.de abrufbar.
Des Weiteren werden die festgelegten Bodenrichtwerte sowie deren Zonenabgrenzungen voraussichtlich zum 01.07.2022 grafisch im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ im Internet unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de zur Verfügung gestellt. Dort kann der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 für jedes Grundstück der beteiligten Städte und Gemeinden (unter anderem für die Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform) angezeigt werden.

Interessierte können sich bei Fragen zu den Bodenrichtwerten an folgende Adresse wenden:
Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach
Geschäftsstelle
Marktplatz 1/1, 88471 Laupheim
Telefon: 07392 704-160 & -167
E-Mail: gutachterausschuss@laupheim.de
Internetadresse: https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss

Bodenrichtwerte

Richtwerte für Bauland im Gebiet der Gemeinde Schemmerhofen

Bodenrichtwerte