Kindertagespflege

Eine Alternative zur Betreuung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung ist die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes durch eine geeignete Kindertagespflegeperson. Kindertagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeperson, der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Die Betreuungszeiten werden zwischen Eltern und der jeweiligen Tagespflegeperson individuell abgestimmt.

Tipp: Bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson helfen Ihnen die Jugendämter oder die von Jugendämtern beauftragten freien Träger wie z.B. Tageselternvereine. Sie vermitteln geeignete Tagespflegepersonen und bieten auch nach der erfolgten Vermittlung sowohl Ihnen als auch der Tagespflegeperson Beratung und Begleitung an, beispielsweise bei Fragen zum Betreuungsvertrag.

Freigabevermerk

13.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus
Montag nach Vereinbarung
Dienstag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Bürgerbüro
Montag 12:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr