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Externe Organisationseinheit
Waffenbehörde
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr
- 17:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 14:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Leistungen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
- Jagdschein - Ausstellung beantragen
- Jagdschein - Verlängerung beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen
- Waffenbesitzkarte beantragen
Formulare und Onlinedienste
-
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (PDF)
Sollte Ihre Stadt, Gemeinde oder Ihr Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes" und gegebenenfalls das dazugehörige "Beiblatt A" ausfüllen und persönlich bei der zuständigen Behörde abgeben. - Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (PDF)