Leistungen

Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen beurkunden lassen

Ein Unterhaltstitel ist ein amtliches Schriftstück (eine Urkunde), in der Unterhaltszahlungen festgeschrieben werden. Er dokumentiert die Unterhaltspflicht und ist die Grundlage für die Zwangsvollstreckung.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

- Sie sind Vater oder Mutter eines Kindes

- Sie wohnen nicht mit Ihrem Kind in einem Haushalt

- Zur Beurkundung müssen Sie persönlich beim Jugendamt erscheinen

Verfahrensablauf

Sie müssen die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen in einem persönlichen Termin gegenüber einer Urkundsperson des Jugendamts erklären.

Erforderliche Unterlagen

Gültiges Ausweisdokument

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus
Montag nach Vereinbarung
Dienstag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Bürgerbüro
Montag 12:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr