Leistungen

Schulen bauen - Förderung beantragen

Die Städte und Gemeinden sowie die privaten Schulträger bauen die Schulgebäude in Baden-Württemberg.

Schulträger können eine Förderung für Schulbaumaßnahmen vom Land Baden-Württemberg erhalten, wenn die geplante Baumaßnahme erforderlich ist. Das Land Baden-Württemberg fördert die Baumaßnahmen von Räumen für den lehrplanmäßigen Unterricht oder den Ganztagsbetrieb von Schulen. Daneben bezuschusst das Land die Sanierung bestehender Schulgebäude.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium, zu dessen Bezirk die Kommune gehört, in dem die Schule liegen wird.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Das Land fördert Baumaßnahmen, wenn diese erforderlich sind.

Bitte nehmen Sie hierzu mit der zuständigen Stelle frühzeitig Kontakt auf. berät Sie zu den Voraussetzungen für eine Förderung.

Verfahrensablauf

Bitte klären Sie die Erforderlichkeit Ihrer Schulbau- oder Sanierungsmaßnahme unbedingt mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium, bevor Sie mit dem Bauen beginnen.

Fristen

Stellen Sie Ihren Förderantrag bis zum 1. Oktober eines Jahres. Das Regierungspräsidium berücksichtigt den Förderantrag dann für das darauffolgende Jahr.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 mit Lageplan
  • Baubeschreibung

Kosten

Das zuständige Regierungspräsidium bearbeitet den Förderantrag kostenfrei.

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

04.10.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus
Montag nach Vereinbarung
Dienstag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Bürgerbüro
Montag 12:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr