Leistungen

Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen

Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Grundstück liegt

Steueramt [Gemeinde Schemmerhofen]

Persönlicher Kontakt

Stefan Behmüller
Steueramt
Telefon 07356 9356-36
Fax 07356 9356-99
Aufgaben

Beiträge: Abwasserbeitrag, Erschließungsbeitrag etc., Abwasserabgabe, Feuerwehrwesen, Liegenschaften, Bauplatzverwaltung, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
    • erbbauberechtigt.
  • Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.

Verfahrensablauf

Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

Hinweis: Sie kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten und dem in der Satzung der zuständigen Stelle festgelegten Verteilungsmaßstab. In der Regel ist das eine Kombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche.

Die zuständige Gemeinde setzt den Beitragssatz pro Maßstabseinheit in ihrer Satzung fest.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.04.2020 freigegeben.

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus
Montag nach Vereinbarung
Dienstag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Bürgerbüro
Montag 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr