Häufige Fragen - FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen an die Gemeindeverwaltung. Die Fragen und Antworten sind nach Themen geordnet. Es werden hier keine Fragen zu Anträgen und Formularen aufgeführt. Diese werden direkt beim Formular oder im Online-Prozess der jeweiligen Leistung beanwortet.
Abfallbeseitigung
Meine Papiertonne bzw. mein gelber Sack wurde nicht abgeholt. Wer ist zuständig?
Generell ist für die Abfallbeseitigung das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises zuständig.
Wenn Abfall nicht abgeholt wurde melden Sie sich bitte direkt bei folgenden Stellen:
Restmüll - schwarze Tonne Abfallwirtschaftsamt: Tel. 07351 52-6377
Gelber Sack Fa. Gebr. Braig GmbH: Tel. 07391 77030
Blaue Tonne Abfallwirtschaftsamt: Tel. 07351 52-6377
Wann ist der nächste Abfuhrtermin?
Die jeweils nächsten Abfuhrtermine erfahren Sie im Mitteilungsblatt oder über den Abfallkalender auf der Website des Abfallwirtschaftsamtes >
Wo kann ich mein Grüngut anliefern?
Die Grüngutannahmestelle in Altheim ist an der Straße nach Moosbeuren, nach der Brücke über die B465, links.
Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle?
März-Oktober: Do. 17:00-20:00 Uhr und Sa. 10:00-13:00 Uhr
November: Do. 15:00-18:00 Uhr und Sa. 10:00-13:00 Uhr
Dezember-Februar: Sa. 11:00-12:00 Uhr
Amtsblatt / Mitteilungsblatt
Welche Informationen findet man im Mitteilungsblatt?
Das Mitteilungsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schemmerhofen. In ihm finden sich alle Satzungen, Einladungen zur Gremiensitzungen, Allgemeinverfügungen und sonstige Bekanntmachungen der Gemeinde. Außerdem stellt die Gemeinde alle Pressemitteilungen, Berichte, Veranstaltungshinweise, Warnungen, Einladungen und sonstige Termine ein. Daneben findet man im Mitteilungsblatt auch kirchliche Nachrichten, Vereinsnachrichten sowie Nachrichten von angrenzenden Gemeinden. Im hinteren Teil besteht die Möglichkeit private Anzeigen zu veröffentlichen.
Wann erscheint das Mitteilungsblatt?
Das Mitteilungsblatt erscheint wöchentlich, immer freitags.
Wer erstellt und druckt das Mitteilungsblatt?
Primo Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach
Wo kann ich das Mitteilungsblatt abonnieren?
Direkt beim Primo Verlag: www.primo-stockach.de
Wer kann Anzeigen im Mitteilungsblatt aufgeben? Wo kann ich eine Anzeige für das Mitteilungsblatt aufgeben?
Jeder kann Anzeigen aller Art entgeltpflichtig schalten lassen.
Für die Anzeigenannahme ist der Primo Verlag zuständig. Direkt zur Anzeigenschaltung primo-anzeigenseite
Kann ich das Mitteilungsblatt online lesen?
Ja, das Mitteilungsblatt ist online verfügbar unter www.myeblaettle.de. Hier einfach unter dem Landkreis Biberach die Gemeinde Schemmmerhofen auswählen.
Auch gibt es ein App für das Smartphone.
Über den Playstore kann die My eBlättle App heruntergeladen werden.
Wo finde ich frühere Ausgaben des Mitteilungsblatts?
Das komplette Amtsblatt-Archiv finden Sie unter www.myeblaettle.de. Hier einfach unter dem Landkreis Biberach die Gemeinde Schemmmerhofen auswählen.
Arbeiten bei der Gemeinde
Wie sicher ist ein Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst?
Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst sind so sicher, dass man in der Regel von einer Unkündbarkeit spricht. Die Gemeinde Schemmerhofen hat noch niemanden aus betriebsbedingten Gründen kündigen müssen, weil ein Arbeitsbereich weggefallen ist oder ähnliches. Wer bei der Gemeinde beschäftigt ist und seine Arbeit ordnungsgemäß verrichtet, befindet sich in einem unkündbaren Beschäftigungsverhältnis. Auch die Lohn- und Gehaltszahlungen sind sicher und man kann sich darauf verlassen, sein Gehalt rechtzeitig zu bekommen.
Was ist der TVöD?
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (kurz: TVöD) ist ein von Gewerkschaften und kommunalen Arbeitgeberverbänden ausgehandelter Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Er gilt für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in einem privaten Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde befinden. Er gilt also nicht für die Beamten. Der TVöD regelt die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses, einschließlich der Bezahlung. Dies bedeutet, dass im öffentlichen Dienst keinerlei Verhandlungen z. B. über Gehalt, Wochenstundenzahl oder Urlaubstage möglich sind. Was durch den TVöD geregelt ist, wird in der Gemeinde auch so praktiziert. Abweichungen davon sind nicht möglich. Der TVöD gilt deutschlandweit in allen Kommunen.
Sind Arbeitsverträge mit der Gemeinde frei aushandelbar?
Nein, die Gemeinde ist bei den Arbeitsbedingungen an den TVöD gebunden. Bezahlung, Wochenstundenzahl, Urlaubstage o. ä. sind durch den TVöD gesetzlich festgeschrieben und nicht verhandelbar.
Wie erfolgt die Bezahlung bei der Gemeinde?
Eine Stelle ist immer einer Besoldungs- oder Entgeltgruppe zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt auf Grund einer Bewertung der Stelle nach Verantwortungs- und Schwierigkeitsgrad. Meist ist die Eingruppierung in der Stellenausschreibung mit angegeben. Das Bruttogehalt ergibt sich dabei bei Beamten aus dem Landesbesoldungsgesetz, bei Tarifbeschäftigen aus dem TVöD. Es erfolgen daher keine Gehaltsverhandlungen im Rahmen eines Bewerbungsgespräches.
Gibt es bei der Gemeinde Gleitzeit?
Grundsätzlich ja, es kommt allerdings auf die jeweilige Stelle an. In der Verwaltung ist Gleitzeit unter Berücksichtigung der Kernarbeitszeiten (Öffnungszeiten) möglich, in den Betreuungseinrichtungen orientiert sich die Arbeitszeit natürlich an den Betreuungszeiten. Hier regelt der Dienstplan die Arbeitszeit und schränkt somit die Gleitzeitmöglichkeiten ein.
Ausbildung
Welche Ausbildung kann ich bei der Gemeinde machen?
Die Gemeinde Schemmerhofen bietet vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten an. Im Betreuungsbereich Erzieher/innen (praxisintegriert), auch Direkteinstieg möglch, im Verwaltungsbereich werden Verwaltungsfachangestellte sowie beim Bauhof Straßenwärter ausgebildet. Daneben sind bei uns Praktika für Schule und Studium möglich. Ausbildungsplätze werden bei uns mit den Stellenausschreibungen veröffentlicht und finden sich danach im Internet wie auch in den sonstigen Medien. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Stellenausschreibungsseite >.
Wie kann ich mich auf einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz bewerben?
Die Ausbildungsstellen der Gemeinde Schemmerhofen werden im Amtsblatt und im Internet ausgeschrieben. Je nach Ausbildungs- oder Praktikumsplatz kann dies bis zu einem Jahr im Voraus erfolgen. Achten Sie auf die entsprechenden Stellenausschreibungen und schicken Sie Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Lichtbild und Lebenslauf schriftlich an Gemeinde Schemmerhofen, Sachgebiet Personal, Hauptstraße 25, 88433 Schemmerhofen oder elektronisch an .
Frauen und Männer sind bei uns gleichermaßen willkommen. Menschen mit Beeinträchtigungen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Für ein Schülerpraktikum melden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch bei Marion Fechter, E-Mail: , Tel. 07356 935623.
Wie viele Tage Urlaub habe ich in der Ausbildung und danach in Festanstellung?
Auszubildende im öffentlichen Dienst erhalten wie auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst Erholungsurlaub unter Fortzahlung der Bezüge. Grundsätzlich stehen jedem 30 Tage Erholungsurlaub zu.
Was verdiene ich in der Ausbildung und danach in Festanstellung?
Das Ausbildungsverhältnis wie auch die Bezahlung der Auszubildenden im öffentlichen Dienst richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Im Tarifvertrag ist das Ausbildungsentgelt geregelt. Mit einer Festanstellung nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung gelten die Entgelttabellen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Das jeweilige Gehalt richtet sich dann nach der Eingruppierung der jeweiligen Stelle.
Bauen in der Gemeinde
Kann ich für die Installation eines Balkonkraftwerks eine Förderung erhalten?
Bei der Gemeinde Schemmerhofen gibt es keine Förderung für Balkonkraftwerke. Ob es auf Bundes- oder Landesebene Fördermöglichkeiten gibt, kann nicht beantwortet werden. Hier können Sie ggf. bei der Energieagentur oder bei einem/einer Energieberater*in nachgefragt werden.
Bücherei im Rathaus
Ich würde gerne Bücher in der Bücherei im Rathaus-Foyer ausleihen. Was muss ich beachten?
Während der Öffnungszeiten kann jdermann in der Bücherei im Rathaus-Foyer kostenlos seine Lieblingslektüre aussuchen und ausleihen.
Folgendes sollten Sie beachten:
Die Bücher können unentgeltlich und in beliebiger Anzahl ausgeliehen werden.
In der Bücherei ist keine Fachkraft angestellt: Entnehmen Sie die Bücher deshalb bitte selbst. Die Bücher sind eine Leihgabe und sollten wieder zurückgebracht werden! Weitere Leseratten werden sich darüber freuen.
Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie unter Rathaus & Bürgerservice - Kontakt & Öffnungszeiten
Ich möchte Bücher abgeben, kann ich diese einfach vorbeibringen?
Ja, nach der Ausleihe können sie während den Öffnungszeiten guterhaltene und saubere Bücher in das Rückgabefach legen. Möchten Sie aber eine größere Stückzahl spenden, dann geben Sie die Bücher bitte, mit Rücksprache, im Bürgerbüro ab. Unser Platzangebot ist leider begrenzt und wir möchten zudem eine gute
Qualität anbieten.
Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie unter Rathaus & Bürgerservice - Kontakt & Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Benötige ich einen Termin?
Nein, während den Öffnungszeiten des Bürgerbüros benötigen Sie keinen Termin. Jedoch sollten Sie ein wenig Wartezeit einplanen.
Die aktuellen Öffnungszeiten des Bürgerbüro finden Sie unter Rathaus & Bürgerservice - Kontakt & Öffnungszeiten
Muss ich persönlich vorbeikommen?
Dies hängt von Ihrem jeweiligen Anliegen ab. Für gewisse Anträge wie z.B die Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises müssen Sie persönlich ins Rathaus kommen. Jedoch gibt es auch einige Anträge, die Sie online ausfüllen und beantragen können, ohne diese im Rathaus beantragen zu müssen. Diese finden Sie unter der Seite des Online Rathaus >
Ich bin nach Schemmerhofen gezogen. Wo bzw. wie muss ich meinen Wohnsitz anmelden?
Nach Beziehen Ihrer neuen Wohnung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Ihren Wohnsitz an der neuen Anschrift anmelden.
Um sich anzumelden, müssen Sie entweder persönlich auf dem Rathaus erscheinen und dort werden dann Ihre neuen Daten erfasst.
Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und ebenso die original Ausweisdokumente für alle Familienmitglieder mit. Für Kinder die keinen Kinderreisepass besitzen, müsse Sie die Geburtsurkunde vorlegen.Oder Sie melden Ihren Wohnsitz elektronisch über den Onlinedienst https://wohnsitzanmeldung.gov.de/ an.
Dort melden Sie sich mit der BundID im Onlinedienst an, geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab. Abschließend erhalten Sie elektronisch eine amtliche Meldebescheinigung.
Wohnen Sie zur Miete, ist in beiden Fälle eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig. Weisen Sie Ihren Vermieter darauf hin, dass er diese elektronisch über das Online Rathaus > an das Bürgerbüro übermitteln kann. Die Wohnungsgeberbestätigung muss uns bei der Anmeldung bereits vorliegen.
Eine Wohnsitzanmeldung ist gebührenfrei.
Muss ein Kind nach der Geburt im Rathaus angemeldet werden?
Falls Sie Ihr Kind in einer Klinik entbunden haben, wird die Geburt vom dort zuständigen Standesamt bekurkundet und Sie müssen nichts weiter unternehmen. Die Geburtsmitteilung wird automatisch an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schemmerhofen weitergeleitet.
Mein Vater / Mutter kommt ins Pflegeheim. Was brauche ich für die Anmeldung?
Um den Wohnsitz Ihres Elternteils umzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:
einen Personalausweis / Reisepass der pflegebedürfigen Person
Ihren Personalausweis / Reisepass
Eine Vollmacht von der anzumeldenden Person, die die anmeldende Person bevollmächtigt
Eine Wohnungsgeberbestätigung des Pflegeheims
Das Ummelden des Wohnsitzes ist gebührenfrei.
Muss ich meinen Wohnsitz abmelden?
Liegt Ihr neuer Wohnort innerhalb Deutschlands, genügt es, wenn Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Ihres neuen Wohnsitzes anmelden. Eine Benachrichtigung an die Gemeinde Schemmerhofen findet dann automatisch statt.
Falls Sie ins Ausland verzogen sind, müssen Sie Ihren Wohnsitz abmelden.
Dafür steht ein Online-Formular auf Service-BW für Sie bereit Wohnsitz ins Ausland abmelden oder kommen Sie dazu bitte vor Ihrer Abreise beim Bürgerbüro vorbei.
Möchten Sie einen Nebenwohnsitz aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, ist ebenfalls eine Abmeldung notwendig. Dies können Sie in unsererm Online Rathaus > ganz einfach elektronisch erledigen.
Kann das biometrische Passbild im Rathaus angefertigt werden?
Ja, es ist möglich Vorort im Rathaus ein digitales biometrisches Passbild zu erstellen. Hierfür steht Ihnen im Flur vor dem Bürgerbüro ein Ausweisfotogerät der Bundesdruckerei zur Verfügung. Mit diesem Gerät können Sie das Passbild für 6,00€ anfertigen und zusätzlich auch Ihren Fingerabdruck und Ihre Unterschrift erfassen.
Welche Unterlagen muss ich zur Beantragung eines neuen Personalausweises bzw. Reisespasses mitbringen?
Sie benötigen den bisherigen Ausweis bzw. Reisepass. Eine Geburtsurkunde ist immer dann notwendig, wenn bisher kein Ausweisdokument vorhanden ist oder wenn dieses nicht von der Gemeinde Schemmerhofen ausgestellt wurde.
Die Gebühr für das neue Dokument ist sofort bei der Antragstellung zu entrichten. Die Gebührenhöhe legt die Bundesdruckerei fest und kann über deren Website Personalausweisportal.de > in Erfahrung gebracht werden.
Muss das Kind persönlich für die Ausstellung eines Ausweisdokuments dabei sein?
Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen, allerdings muss das Kind auch bei der Beantragung persönlich anwesend sein, um seine Identität zu überprüfen. Zusätzlich müssen Kinder ab 10 Jahren auch unterschreiben und ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke aufgenommen.
Ich möchte ein Ausweisdokument für mein Kind beantragen. Was muss ich mitbringen?
Das Kind muss persönlich beim Bürgerbüro erscheinen.
Sie benötigen den bisherigen Ausweis oder bei Erstaustsllung eine Geburtsurkunde des Kindes sowie der Pesonalausweis bzw. Reisepass der Eltern.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist außerdem die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Zustimmungserklärung können Sie über unser Online Rathaus > schon vorab einreichen und dort den Identitätsnachweis des Elternteils hochladen, der nicht persönlich beim Bürgerbüro erscheint.
Die Gebühr für das neue Dokument ist sofort bei der Antragstellung zu entrichten. Die Gebührenhöhe legt die Bundesdruckerei fest und kann über deren Website Personalausweisportal.de > in Erfahrung gebracht werden.
Ich benötige dringend einen Reisepass. Was muss ich tun?
In begründeten Einzelfällen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, wenn die Ausstellung des Reisepasses im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt möglich ist.
Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
bisheriger Reisepass oder Personalausweis oder Geburtsurkunde
biometrisches Lichtbild wird vor Ort gegen Gebühr erstellt oder QR-Code zum Abruf des Bildes
Nachweis der Notwendigkeit, z.B. Flug- oder Hotelbuchung
Ich lebe im Ausland und benötige einen neuen Personalausweis bzw. Reisepass. Was muss ich tun?
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben und im Ausland leben, können Sie den Reisepass / Personalausweis in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen z.B. einer Botschaft oder einem Generalkonsulat. Bitte informieren Sie sich dort über die erforderlichen Unterlagen und Gebühren.
Darf ich den Personalausweis oder Reisepass für eine andere Person abholen?
Ja, Sie können einen Personalausweis/ Reisepass für jemanden abholen. Allerdings benötigen Sie hierfür eine Vollmacht von der entsprechenden Person und Sie müssen das alte Ausweisdokument mitbringen. Zusätzlich müssen Sie sich als Bevollmächtigter mit einem Personalausweis ausweisen können und volljährig sein, um das Dokument abholen zu können.
Ich finde meinen PIN-Brief nicht und möchte die Online-Funktion freischalten. Was kann ich tun?
Da Ihr PIN-Brief für den Online-Ausweis nur einmal hergestellt wurde und nach Fertigstellung des Ausweisdokuments Ihre Daten wieder gelöscht wurden, ist deshalb eine Nachproduktion des PIN-Briefs nicht möglich.
Wenn Sie also Ihren PIN-Brief verloren haben oder Ihre PIN nicht mehr wissen, können Sie im Bürgerbüro kostenfrei eine neue PIN setzen lassen.
Ich benötige ein Führungszeugnis, kann ich das telefonisch beantragen?
Nein, ein Führungszeugnis kann nicht telefonisch beantragt werden. Es besteht die Möglichkeit ein Führungszeugnis:
Persönlich im Bürgerbüro des Rathauses zu beantragen oder
Falls Sie sich im Ausland befinden, kann der Antrag auch schriftlich gestellt werden. In diesem Fall müssen die persönlichen Daten und die Unterschrift jedoch vorab amtlich (z. B. durch eine Botschaft oder einen Notar) bestätigt werden oder
Online über das Portal des Bundesamtes für Justiz www.fuehrungszeugnis.bund.de zu beantragen.
Für die Online-Beantragung benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät.
Die jeweilige Gebühr pro Führungszeugnis beträgt 13,00 €.
Kann eine bevollmächtigte Person ein Führungszeugnis für mich beantragen?
Nein, § 30 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz schließt ausdrücklich eine Bevollmächtigung aus. Die antragstellende Person und ihre gesetzliche Vertretung können sich bei der Antragstellung nicht durch Bevollmächtigte vertreten lassen.
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat sie eine gesetzliche Vertretung, ist auch diese antragsberechtigt. Ist die Person geschäftsunfähig, ist nur ihre gesetzliche Vertretung antragsberechtigt.
Das bedeutet, dass Jugendliche ab 14 Jahren selber einen Antrag stellen können, genauso wird das Führungszeugnis aber den Eltern als gesetzliche Vertreter ohne Vollmacht erteilt.
Ich möchte einen Fischereischein beantragen. Was muss ich mitbringen?
Ab Vollendung des 7. Lebensjahres kann ein Fischereischein ausgestellt werden. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:
Sachkundenachweis (bestandene Fischerprüfung)
Personalausweis oder Reisepass
aktuelles Lichtbild
ggf. den bisherigen Fischereischein
Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührenverzeichnis unter Rathaus & Bürgerservice - Steuern & Gebühren >
Ich möchte für mein Kind einen Jugendfischereischen beantragen. Was ist zu beachten?
Die Ausstellung eines Jugendfischereischeines ist für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 16 Jahren möglich.
Für die Ausstellung eines Jugendfischereischeines ist kein Sachkundenachweis erforderlich. Es darf nur unter Aufsicht einer volljährigen sachkundigen Person gefischt werden.
Bitte bringen Sie zur Ausstellung folgende Unterlagen mit:
Personalausweis des Kindes / Jugendlichen
aktuelles Lichtbild
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührenverzeichnis unter Rathaus & Bürgerservice - Steuern & Gebühren >
Wo bekomme ich eine Beglaubigung?
Im Bürgerbüro können Sie zu den üblichen Öffnungszeigen Ihre Dokumente beglaubigen lassen. Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:
Ihren Personalausweis / Reisepass,
das entsprechende Originaldokument (Urschrift)
ggf. bereits davon erstellte Kopie
Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie unter Rathaus & Bürgerservice - Kontakt & Öffnungszeiten >.
Die höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührenverzeichnis unter Rathaus & Bürgerservice - Steuern & Gebühren >
Ich möchte meinen Führerschein beantragen / verlängern. Was brauche ich?
Für die Ausstellung eines Führerscheins ist das Landratsamt Biberach zuständig. Auf der Website des Landkreises www.biberach.de > finden Sie alle Formulare sowie eine Checkliste, in der die erforderlichen Unterlagen je Fahrerlaubniskasse aufgelistet sind.
Was brauche ich wenn ich ein KFZ abmelden möchte?
Grundsätzlich ist für die Stilllegung von Fahrzeugen die Zulassungsstelle im Landratsamt Biberach zuständig. Auch steht dafür über i-KFZ ein Online-Dienst > zur Verfügung.
Möchte Sie das Fahrzeug beim Bürgerbüro in Schemmerhofen abmelden, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Zulassungsbescheinigung Teil I (frühher: Fahrzeugschein)
Kennzeichenschilder
Personalausweis bzw. Reisepass
Wird das Fahrzeug verschrottet bringen Sie bitte auch folgende Unterlagen mit:
Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
Verwertungsnachweis über die Verschrottung oder den Verkauf ins Ausland
Bürgermeister
Benötige ich einen Termin, wenn ich ein Gespräch mit dem Bürgermeister führen möchte?
Ja, Sie brauchen immer einen Termin. Der Bürgermeister ist in der Regel im Haus oder außer Haus in Terminen gebunden. Dies bedeutet, dass er nicht verfügbar ist. Wenn Sie ohne Termin erscheinen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er nicht zu sprechen ist.
Hat der Bürgermeister Bürgersprechstunden?
Ja, einmal monatlich hält der Bürgermeister freitags zwischen 10 und 12 Uhr eine Bürgersprechstunde ab. Zu dieser Sprechstunde können Sie ohne Termin kommen.
Außerhalb dieser Zeiten sind Besprechnungen jederzeit nach vorheriger Terminabstimmung möglich.
An wen wendet man sich, wenn man einen Termin mit dem Bürgermeister möchte?
Bitte wenden Sie sich hierzu an das Vorzimmer des Bürgermeisters per E-Mail an oder telefonisch unter 07356 935623. Bitte wenden Sie sich nicht direkt an den Bürgermeister.
Sollte man sich immer an den Bürgermeister wenden, wen man ein Anliegen hat?
Der Bürgermeister steht grundsätzlich für jeden gerne für ein Gespräch bereit. Allerdings raten wir Ihnen unbedingt dazu, Ihr Anliegen zuerst mit der jeweils zuständigen Sachbearbeitung, Sachgebietsleitung oder Amtsleitung der Gemeindeverwaltung zu besprechen. Der Bürgermeister kann sich bei einer fast 9.000 Einwohnerinnen und Einwohner umfassenden Gemeinde nicht um alles kümmern und kennt deshalb sehr oft auch individuelle Sachverhalte nicht. Er muss sich dann zuerst in den jeweiligen Sachverhalt einarbeiten und wird sich dazu bei seinen Mitarbeitern erkundigen. In der Regel lässt sich Ihr Anliegen meist einfacher und schneller klären, wenn Sie sich direkt an den zuständigen Verwaltungsmitarbeiter wenden.
Worauf ist bei E-Mails udn Briefen per Post an den Bürgermeister zu achten?
Bitte geben Sie bei E-Mails und besonders bei Briefen per Post elektronische bzw. telefonische Kontaktmöglichkeiten an. Notwendig sind E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer, unter der Sie vormittags bzw. nachmittags zu erreichen sind. Dies erleichtert die Bearbeitung Ihres Anliegens.
Seit wann ist Bürgermeister Klaus Wilhelm Tappeser im Amt?
Bürgermeister Klaus Wilhelm Tappeser ist seit dem 1. November 2022 im Amt. Die Amtszeit des Bürgermeister dauert in Baden-Württemberg acht Jahre.
e-Rechnung
Wie lautet die Leitweg-ID der Gemeinde Schemmerhofen?
Die Leitweg-ID für den Upload Ihrer Rechnungen bei Service-BW lautet: 08426134-A5170-10
Wo lade ich meine e-Rechnung an die Gemeinde Schemmerhofen hoch?
Auf dieser Website können Sie Ihre e-Rechnung hochladen: https://www.service-bw.de/erechnung
Bitte beachten Sie, dass Ihre e-Rechnung die Leitweg-ID enthalten muss und als XRechnung bzw. ZUGFeRD-Rechnung hochgeladen werden muss. Die Uploads werden vom Landesportal Service-BW anhand der Leitweg-ID an die einzelen Kommunen zugestellt.
Wie lautet die Peppol-ID der Gemeinde Schemmerhofen?
Die Peppol-ID der Gemeinde lautet: 0204:08426134-A5170-10
Fundsachen
Was mache ich, wenn ich einen (wertvollen) Gegenstand gefunden habe?
Fundsachen auf dem Gebiet der Gemeinde Schemmerhofen müssen Sie beim Bürgerbüro im Rathaus abgeben.
Die aktuellen Öffnungszeiten des Bürgerbüro finden Sie unter Rathaus & Bürgerservice - Kontakt & Öffnungszeiten
Was mache ich, wenn ich einen (wertvollen) Gegenstand verloren habe?
Haben Sie einen Gegenstand verloren, dann können Sie dies per E-Mail beim Bürgerbüro im Rathaus melden. Im besten Fall, hat bereits jemand die Sache gefunden und bei der Gemeindeverwaltung abgegeben.
Was mache ich mit Fundtieren?
Falls Sie ein hilfloses Tier finden, das durch eine Marke oder anderes gekennzeichnet ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Tierschutzverein Biberach auf. Der Tierschutzverein ist über eine Vereinbarung mit der Gemeinde Schemmerhofen verpflichtet, sich um Fundtiere aus der Gemeinde zu kümmern, bis der Halter ermittelt wurde.
Gewerbe
Ich möchte ein Gewerbe anmelden. Was brauche ich?
Informationen zu Voraussetzungen und Verfahrensablauf finden Sie bei Service-BW unter der Leistung "Gewerbeanmeldung".
Hier ist auch die Online-Anmeldung möglich. Sie könne Ihr Gewerbe auch persönlich beim Bürgerbüro anmelden. Bringen Sie bitte dazu Ihren Personalausweis und ggf. einen notariell beurkundeten Gesellschaftervertag bzw. Handeslregisterauszug mit.
Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührenverzeichnis unter Rathaus & Bürgerservice - Steuern & Gebühren >
Wann ist eine Gewerbeummeldung erforderlich?
Wird der Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle innerhalb der Gemeinde verlegt, oder
Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert, oder
der Name des Gewerbetreibenden ändert sich.
Sie können die Gewerbeummeldung über unser Online Rathaus > (Service-BW-Konto erforderlich) oder persönlich vor Ort im Bürgerbüro vornehmen.
Zum persönlichen Termin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und ggf. eine Kopie des Handelsregister-Auszuges mit.
Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührenverzeichnis unter Rathaus & Bürgerservice - Steuern & Gebühren >
Wann ist eine Gewerbeummeldung erforderlich?
Informationen zu Voraussetzungen und Verfahrensablauf finden Sie bei Service-BW unter der Leistung "Gewerbeabmeldung".
Hier ist auch die Online-Anmeldung möglich. Sie könne Ihr Gewerbe auch persönlich beim Bürgerbüro anmelden. Bringen Sie bitte dazu Ihren Personalausweis mit. Falls Ihr Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, bringen Sie bitte auch einen Handelsregister-Auszug mit.
Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührenverzeichnis unter Rathaus & Bürgerservice - Steuern & Gebühren >
Notar und Grundbuch
Kommt der Notar zu Sprechstunden ins Rathaus?
Nein, bitte wenden Sie sich direkt an ein Notariat.
Wo vereinbare ich einen Notartermin?
Notartermine sind direkt beim jeweiligen Notar bzw. dessen Sekretariat zu vereinbaren.
Was ist ein Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein inzwischen digital geführtes Register, bei welchem alle Grundstücke, ihre Eigentümer und alle Rechte und Belastungen zum jeweiligen Grundstück geführt werden.
Wo kann ich mein Grundbuch einsehen?
Die Grundbücher werden von den Amtsgerichten am Sitz eines Landgerichtes geführt. Für die Gemeinde Schemmerhofen ist dies das Amtsgericht Ravensburg >.
Dort können Sie Ihr Grundbuch einsehen.
Rente / Rentenantrag
Kann ich auf dem Rathaus meinen Rentenantrag stellen?
Ja, die Ortsbehörde ist bei der Antragstellung aller Rentenarten und auch bei der Kontenklärung behilflich.
Bitte vereinbaren Sie dafür unbedingt einen Termin über unser Terminbuchungstool https://schemmerhofen.quick-q.de/. Bitte wählen Sie dort die entsprechende Antragsart aus, weil die Beantragung jeweils unterschiedlich aufwändig ist und Sie bei der Terminbuchung auf die entsprechenden mitzubringenden Unterlagen hingewiesen werden.
Kann ich mich zum Thema Rente beraten lassen?
Bei der Gemeindeverwaltung ist keine ausführliche Rentenberatung möglich. Wenden Sie sich hierfür an die Beratungsstellen. Diese finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung unter Beratung >
Standesamt
Was brauche ich für den Kirchenaustritt?
Die Erklärung über den Austritt können Sie persönlich beim Standesamt zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses abgeben. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührenverzeichnis unter Rathaus & Bürgerservice - Steuern & Gebühren >.
Die aktuellen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung finden Sie unter Rathaus & Bürgerservice - Kontakt & Öffnungszeiten >.
Wo bekomme ich eine Geburtsurkunde?
Sie müssen die Geburtsurkunde bei dem Standesamt beantragen, das Ihre Geburt beurkundet hat. Wenn Sie also in Aufhofen, Langenschemmern oder Schemmerhofen oder einem Teilort von Schemmerhofen geboren sind, dann ist das Standesamt Schemmerhofen für Sie zuständig. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalauswei bzw. Reisepass mit.
Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührenverzeichnis unter Rathaus & Bürgerservice - Steuern & Gebühren >.
Die aktuellen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung finden Sie unter Rathaus & Bürgerservice - Kontakt & Öffnungszeiten >.
Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einem Ausdruck aus dem Geburtsregiser?
Beide Dokumente werden von dem Standesamt ausgestellt, das Ihre Geburt beurkundet hat, also an Ihrem Geburtsort.
Der Ausdruck aus dem Geburtsregister enthält neben den Angaben aus der Geburtsurkunde auch späteren Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührenverzeichnis unter Rathaus & Bürgerservice - Steuern & Gebühren >.
Die aktuellen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung finden Sie unter Rathaus & Bürgerservice - Kontakt & Öffnungszeiten >.
Muss das Kind nach der Geburt im Rathaus angemeldet werden?
Falls Sie eine Hausgeburt hatten und das Kind in Schemmerhofen geboren wurde, muss die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche gemeldet werden.
Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührenverzeichnis unter Rathaus & Bürgerservice - Steuern & Gebühren >.
Die aktuellen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung finden Sie unter Rathaus & Bürgerservice - Kontakt & Öffnungszeiten >.
Trinkwasser
Ich habe eine neue Waschmaschine / Spülmaschine gekauft. Welche Wasserhärte muss ich einstellen?
Zwei Zweckverbände beliefern die Gemeinde mit Wasser:
Alberweiler: 16,0 °dH - hart (Jungholzgruppe)
Altheim: 19,7 °dH - hart (Mühlbachgruppe)
Aßmannshardt: 20,2 °dH - hart (ewa riss)
Ingerkingen: 19,7 °dH - hart (Mühlbachgruppe)
Schemmerberg: 19,7 °dH - hart (Mühlbachgruppe)
Schemmerhofen wird von beiden Zweckverbänden mit Wasser beliefert. Die Aufteilung der einzelnen Straßen finden Sie unter Bauen&Wohnen - Ver- und Entsorgung - Wasserversorgung >
Ich möchte einen Rohrbruch bzw. eine Störung meiner Wasserversorgung melden / An wen kann ich mich wenden?
Die Telefonnummer für den Störungsdienst lautet: 0176 32355182
Wer ist für die Wasserversorgung zuständig?
Sebastian Scheffold ist unser Wassermeister. Sie ereichen ihn per Mail oder telefonisch unter 07356 935638.
Verwaltung und Gemeinderat
Welche Öffnungszeiten hat das Rathaus?
Die Öffnungszeiten des Rathauses, sowie die erweiterten Öffnungszeiten des Bürgerbüros finden Sie Rathaus & Bürgerservice - Kontakt & Öffnungszeiten
Während der Öffnungszeiten können Sie grundsätzlich ohne vorherige Terminvereinbarung vorbeikommen. Bei Anliegen, die länger als 15-20 Minuten dauern oder außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, können Sie gerne vorab einen Termin vereinbaren.
Schließtage:
Das Rathaus ist an den gesetzlichen Feiertagen, an Heilig Abend, Silvester sowie an manchen Brückentagen oder gelegentlich aus anderen Anlässen geschlossen. Achten Sie bitte auf entsprechende Ankündigungen auf unserer Homepage oder im Amtsblatt der Gemeinde.
Wer ist zuständig für...?
Eine Übersicht über die jeweiligen Zuständigkeiten und Ansprechpartner für Ihre Anliegen finden Sie beim jeweiligen Mitarbeiter Rathaus & Bürgerservice - Mitarbeiter
Wo finde ich Antragsformulare? Welchen Antrag kann ich online stellen?
Antragsformulare finden Sie im Online Rathaus >
Ich möchte einen Schaden / totes Tier melden. Wohin muss ich mich wenden?
Bitte verwenden Sie dafür den Online-Schadensmelder auf unserer Website - Online Rathaus - Schadensmelder >
Wie kann ich dem Gemeinderat eine Nachricht übermitteln?
Die Kontaktdaten des Gemeinderates finden Sie Rathaus & Bürgerservice - Kommunalpolitik - Gemeinderäte
Wahlen
Was ist ein Wählerverzeichnis?
In das Wählerverzeichnis einer Gemeinde sind alle Personen eingetragen, die dort am Wahltag wahlberechtigt sind. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. In das Wählerverzeichnis eingetragene Personen können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Grundlage für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses ist das Melderegister der Gemeinde. Alle Wahlberechtigten, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, werden eingetragen.
Wie erfahre ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin?
Etwa vier bis sechs Wochen vor der jeweiligen Wahl versendet die Gemeinde per Post an alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung.
Was mache ich, wenn ich nicht im Wählerverzeichnis eingetragen bin?
Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist bei der Gemeinde schriftlich Einspruch einlegen. Wenn Sie zu Unrecht nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und eine Ergänzung nach Abschluss des Wählerverzeichnisses nicht mehr möglich ist, können Sie auf Antrag einen Wahlschein erhalten.
Ich ziehe demnächst um. In welches Wählerverzeichnis werde ich eingetragen?
Erfolgt der Umzug in die andere Gemeinde und die Ummeldung bis zum 42. Tag vor der jeweiligen Wahl, dann werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen und wählen somit auch am neuen Wohnort.
Der Umzug und die Ummeldung erfolgen in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl. Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht, entweder vor Ort oder durch Briefwahl, aus.
Umzug und Ummeldung erfolgen nach dem 21. Tag vor der Wahl. Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Was kann ich tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Wenn Ihnen bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung zugestellt worden ist, dann können Sie sich gerne mit der Gemeinde in Verbindung setzen. Die Gemeinde prüft dann, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind.
Diese Prüfung kann nicht im Wahllokal am Wahltag stattfinden. Bitte setzen Sie sich in der Woche vor der Wahl mit dem Sachgebiet Bürgerbüro in Verbindung.
Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
Ja, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, dann können Sie davon ausgehen, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Somit reicht es, wenn Sie sich statt der Wahlbenachrichtigung am Wahltag im Wahllokal mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Kann ich trotz beantragter Briefwahlunterlagen im Wahllokal wählen?
Ja, bitte bringen Sie hierfür den Wahlschein (liegt Ihren Briefwahlunterlagen bei) und einen Lichtbildausweis in den Wahlraum mit.
Wie und wo kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Die Briefwahlunterlagen können entweder durch den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, mithilfe des QR-Codes, der sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, oder online über einen entsprechenden Link beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Bitte achten Sie darauf, dass bei etwaiger Beantragung der Briefwahlunterlagen durch einen Bevollmächtigten die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt ist.
Wann muss ich die Briefwahlunterlagen beantragen?
Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) so frühzeitig wie möglich stellen.
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Dazu benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis z. B. ein ärztliches Attest.
Meine Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen. Wie kann ich trotzdem wählen?
Wenn Sie der Gemeinde glaubhaft versichern, dass Ihnen der Wahlschein nicht zugegangen ist, kann Ihnen bis Samstag vor der Wahl, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Bürgerbüro in Verbindung.
Wann sollte ich den Wahlbrief absenden?
Bei Übersendung per Post sollten Sie den Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Wer zahlt das Porto?
Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden.
Vom Ausland aus muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür muss man in diesem Fall selbst tragen.
Warum sind die Stimmzettel in der oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten?
Aussparungen am Stimmzettel (zum Beispiel ein Loch oder eine abgeschnittene Ecke) in der rechten oberen Ecke helfen blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen dabei, eine Stimmzettelschablone anzulegen.
Was ist eine Stimmzettelschablone?
Sie ist ein Hilfsmittel, mit dem Sie den wesentlichen Inhalt des Stimmzettels mit den Fingern lesen und im Wahllokal oder bei der Briefwahl eigenständig und geheim wählen können.
Woher bekomme ich eine Stimmzettelschablone?
Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) ausgegeben.
Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – anfordern über:
Bundesweite Hotline des DBSV e. V., Telefon: 01805 666456
Direkt bei den Landesverbänden des DBSV.
Kann ich trotz beantragter Briefwahlunterlagen im Wahllokal wählen?
Ja, bitte bringen Sie hierfür den Wahlschein (liegt Ihren Briefwahlunterlagen bei) und einen Lichtbildausweis in den Wahlraum mit.
Wo ist mein Wahlraum?
Die Adresse Ihres Wahlraums finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Ist mein Wahllokal barrierefrei?
Auf der Wahlbenachrichtigung ist Ihr Wahllokal angegeben. Dort ist auch vermerkt, ob dieses barrierefrei zugänglich ist.
Muss ich im Wahlraum meinen Personalausweis vorlegen?
Das Gesetz verlangt nicht ausdrücklich, dass Sie sich im Wahlraum ausweisen. Denn wählen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Der Wahlvorstand kann verlangen, dass Sie sich ausweisen. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vergessen haben, müssen Sie Ihren Ausweis vorlegen.
Muss ich zur Stimmabgabe die Wahlkabine nutzen?
Ja, Sie müssen sich zur Stimmabgabe in die Wahlkabine begeben. Außerdem müssen Sie in der Wahlkabine Ihren Stimmzettel so falten, dass Ihre Wahlentscheidung nicht erkennbar ist. Nur so kann das Wahlverfahren ordnungsgemäß ablaufen und das Wahlgeheimnis gewahrt werden.




