Erschließungsbeitrag
Verteilungsmaßstab:
Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor = Nutzungsfläche
Der Nutzungsfaktor ist abhängig von der baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks. Der jeweilige anzuwendende Nutzungsfaktor ist aus den §§ 7 - 12 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung (113,7 KB) ersichtlich.
Beitragssatz (Umlage):
Grundlage des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes sind die tatsächlich entstandenen Herstellungskosten einer Straße. Die Gemeinde trägt von dem beitragsfähigen Erschließungsaufwand 5 %. Der Beitragssatz ergibt sich durch die Teilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes (beitragsfähiger Erschließungaufwand – 5 % Gemeindeanteil) durch die Summe der Nutzungsflächen aller erschlossenen Grundstücke.