Amtliche Bekanntmachung
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Riß bei Schemmerberg, Gemeinde Schemmerhofen
Erörterungsverhandlung im Rahmen des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 53.1, Landesbetrieb Gewässer, plant die Herstellung von Hochwasserschutzmaßnahmen bei Schemmerberg, Teilort der Gemeinde Schemmerhofen. Durch die geplanten Maßnahmen soll von Schemmerberg die bebaute Ortslage im Bereich der Rißinsel, die Bebauung östlich des Bahndammes, das Gewerbegebiet und die Sportanlagen von Schemmerberg vor Überschwemmungen infolge eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses der Riß geschützt werden.
Infolge der Hochwasserschutzmaßnahmen kommt es zu Veränderungen und Verschiebungen der Überflutungssituation auf Grundstücken der Gemeinde Schemmerhofen, Gemarkung Schemmerberg, der Stadt Laupheim, Gemarkung Baustetten, Gemarkung Laupheim, Gemarkung Obersulmetingen und der Gemeinde Mietingen, Gemarkung Baltringen.
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 53.1, Landesbetrieb Gewässer, hat beim Landratsamt Biberach einen Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung zur Herstellung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Riß bei Schemmerberg nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eingereicht. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden gegen das Vorhaben Einwendungen erhoben.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat das Landratsamt Biberach, Wasserwirtschaftsamt gemäß § 73 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen oder Stellungnahmen erhoben haben zu erörtern. Der Erörterungstermin ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Erörterungstermin findet am Mittwoch, 15. Oktober 2025 um 9.00 Uhr im Landratsamtes Biberach, Rollinstraße 9, Erdgeschoss, großer Sitzungssaal in 88400 Biberach statt.
Hinweise:
Die Erörterung ist nicht öffentlich.
Es ist möglich sich durch Bevollmächtigte vertreten zu lassen.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann ohne ihn verhandelt und entschieden werden.
Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Verspätete oder neue Einwendungen sind von der Erörterung ausgeschlossen. Es können keine neuen Einwendungen vorgebracht werden, da diese mit Ablauf der Einwendungsfrist ausgeschlossen sind.
Im Erörterungstermin erfolgt keine Entscheidung über den Antrag.
Der Gebrauch von Ton und Bildaufnahmegeräten ist während des Termins nicht zulässig. Ebenso ist das Telefonieren im Erörterungssaal untersagt. Für einen ordnungsgemäßen Ablauf mit einer sachlichen und fairen Diskussion wird darum gebeten, dass allen Beteiligten ungestört das Wort zum Vortragen eingeräumt wird.
Bei einer Störung oder Missachtung der Vorgaben kann eine Person der Veranstaltung verwiesen werden.
Diese Bekanntmachung wird zusätzlich auf folgender Internetseite veröffentlicht:
www.biberach.de/wasserwirtschaftsamt/oeffentliche-verfahren
Landratsamt Biberach, 26.09.2025

