Entgelte für Wasser und Abwasser

Wassergebühren (Wasserzins)

Gebührenmaßstab:
ermittelter Wasserverbrauch

Gebührensatz:
Verbrauchsgebühr 1,75 Euro/m³ (zzgl. 7% MwSt)

Weiter ist eine Grundgebühr, die nach der Zählergröße erhoben wird, an die Gemeinde zu entrichten. Die Grundgebühr ergibt sich aus § 41 der gemeindlichen Wasserversorgungssatzung (394,6 KB).

Wasserversorgungsbeitrag

Beitragsmaßstab:
Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor=Nutzungsfläche

Der Nutzungsfaktor ist abhängig von der baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks. Der jeweilige anzuwendende Nutzungsfaktor ist aus den §§ 30 - 33 der gemeindlichen Wasserversorgungssatzung (394,6 KB) ersichtlich.

Beitragssatz:
je m² Nutzungsfläche 2,64 Euro (inkl. 7 % MwSt)

Abwassergebühr

Schmutzwassergebühr:
als Schmutzwassergebühr gilt das dem Grundstück zugeführte Frischwasser: 2,25 Euro/m³

Niederschlagswassergebühr:
als Niederschlagswasser gilt die auf dem jeweiligen Grundstück ermittelte abflussrelevante Fläche 0,35 Euro/m²

Abwasserbeitrag

Beitragsmaßstab:
Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor=Nutzungsfläche

Der Nutzungsfaktor ist abhängig von der baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks. Der jeweilige anzuwendende Nutzungsfaktor ist aus den §§ 27 - 30 der gemeindlichen
Wasserversorgungssatzung ersichtlich.

Beitragssatz:

  • für öffentlichen Abwasserkanal je m² Nutzungsfläche
    3,90 Euro
  • für mechanisch/biologischen Teil des Klärwerks je m² Nutzungsfläche 1,32 Euro

Download Merkblätter DSGVO

Merkblatt - Sonstige Abgabenverwaltung (515,6 KB)
Merkblatt - Grund- und Gewerbesteuer (532,2 KB)