Mitgliedsbeiträge

Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke können Sie als Sonderausgaben geltend machen. Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich wie Spenden steuerbegünstigt. Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine, die in erster Linie dem Hobby dienen oder die Heimatpflege fördern (z.B. für Sport oder kulturelle Betätigungen) sind nicht abziehbar.

Ausgenommen sind somit zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Vereine, die folgendes fördern:

  • den Sport
  • kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (z.B. Musik- und Gesangsvereine),
  • die Heimatpflege und Heimatkunde oder
  • die Tier- und Pflanzenzucht, die Kleingärtnerei, das traditionelles Brauchtum (einschließlich Fasching und Karneval), die Soldaten- und Reservistenbetreuung, den Amateurfunken, den Modellflug, den Hundesport

Aufnahmegebühren und sogenannte Eintrittsspenden sind nicht als Sonderausgaben abziehbar.

Mitgliedsumlagen werden wie Mitgliedsbeiträge behandelt.

Für nicht abzugsfähige Mitgliedsbeiträge darf keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.

Freigabevermerk

Stand: 06.11.2023

Verantwortlich: Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus
Montag nach Vereinbarung
Dienstag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Bürgerbüro
Montag 12:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr