Kundenrechte im Handel

Kaufverträge gehören zu den häufigsten Rechtsgeschäften des täglichen Lebens.

Der Kaufvertrag über eine bewegliche Sache zwischen einem Verbraucher als Käufer und einem Unternehmen als Verkäufer heißt Verbrauchsgüterkauf.

Für den Verbrauchsgüterkauf gelten neben den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Kaufverträge besondere Vorschriften zum Schutz der Verbraucher.
Die Vorschriften gelten mit bestimmten Ausnahmen auch für den Kauf gebrauchter Sachen.

Freigabevermerk

Stand: 07.02.2022

Verantwortlich: Justizministerium und Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus
Montag nach Vereinbarung
Dienstag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Bürgerbüro
Montag 12:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr