Flexible Nachmittagsbetreuung

Die flexible Nachmittagsbetreuung ist eine bedarfsorientierte Betreuung für Grundschulkinder und für Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen. Zuständige Stellen für die flexible Nachmittagsbetreuung sind die Gemeinden und Städte.

Die Betreuung kann sowohl von der Kommune als auch von freien Trägern angeboten werden, beispielsweise von Kirchen und Fördervereinen. Auch an Ganztagsschulen in offener Angebotsform ist eine flexible Nachmittagsbetreuung möglich.

Die Beiträge setzt der jeweilige Träger fest.

Ob an einer Schule diese Betreuung angeboten wird und wie sie konkret ausgestaltet ist, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadt und gegebenenfalls auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Freigabevermerk

30.10.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus
Montag nach Vereinbarung
Dienstag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Bürgerbüro
Montag 12:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr