Einzugsermächtigung/Abbuchungsermächtigung
Zahlungen können auf einfachem Weg im Einzugsverfahren vorgenommen werden. Dies hat den Vorteil, dass die Gemeindekasse die einmaligen oder regelmäßigen Zahlungstermine für die Zahlungspflichtigen überwacht und die Forderungsbeträge rechtzeitig vom benannten Konto abbucht. Der Lastschrifteinzug erfolgt bei Fälligkeit stets in der korrekten Betragshöhe. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) werden automatisch berücksichtigt. Die erteilte Einzugsermächtigung kann jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.
Onlineantrag und Formulare
- Einzugsermächtigung
- Widerruf der Einzugsermächtigung Mit diesem Formular können Sie eine erteilte Einzugs-/Abbuchungsermächtigung widerrufen
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
schriftlich, persönlich
Fristen
wird sofort wirksam
Bearbeitungsdauer
wird sofort wirksam