Leistungen

Einzugsermächtigung/Abbuchungsermächtigung

Zahlungen können auf einfachem Weg im Einzugsverfahren vorgenommen werden. Dies hat den Vorteil, dass die Gemeindekasse die einmaligen oder regelmäßigen Zahlungstermine für die Zahlungspflichtigen überwacht und die Forderungsbeträge rechtzeitig vom benannten Konto abbucht. Der Lastschrifteinzug erfolgt bei Fälligkeit stets in der korrekten Betragshöhe. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) werden automatisch berücksichtigt. Die erteilte Einzugsermächtigung kann jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

schriftlich, persönlich

Fristen

wird sofort wirksam

Bearbeitungsdauer

wird sofort wirksam

Freigabevermerk

Gemeinde Schemmerhofen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus
Montag nach Vereinbarung
Dienstag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Bürgerbüro
Montag 12:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr